Beschwerden

Es ist uns wichtig, dass Sie mit unserem Service zufrieden sind. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir bemühen uns dann, eine passende Lösung anzubieten.

 

Wie können Sie eine Beschwerde einreichen?

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Beschwerde schriftlich einzusenden. Dies ist auf zweierlei Manier möglich.

    1. Senden Sie einen Brief per Post an Thuistesten.com, p / a Microbiome, Science Park 106, 1098XG Amsterdam, Niederlande
    2. Per E-Mail. Senden Sie Ihre Beschwerde an info@thuistesten.com

 

Wie wird Ihre Beschwerde bearbeitet?

Wir versuchen, jede eingehende Beschwerde innerhalb von maximal 7 Tagen nach Erhalt zu beantworten. Sollte einmal mehr Zeit benötigt werden, werden wir Sie so schnell wie möglich informieren; auch darüber, wie viel extra Zeit es voraussichtlich bedarf.

 

Möchten Sie Widerspruch zu unserer Antwort auf Ihre Beschwerde einlegen?

Es ist natürlich möglich, dass Sie mit der Antwort auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind. In diesem Fall haben Sie 6 Wochen Zeit, uns dies mitzuteilen. Sie tun dies, indem Sie uns schriftlich (per Brief oder per E-Mail) mitteilen, dass Sie nicht einverstanden sind, und was Sie als einen geeigneten Lösungsweg ansehen.

Den Brief senden Sie an:

Thuistesten.com
p/a Microbiome
Science Park 106
1098XG Amsterdam

Sobald wir Ihre Nachricht erhalten haben, werden wir den Erhalt bestätigen, und zwar zusammen mit einer Info bezüglich der voraussichtlichen, erneuten Bearbeitungszeit.

 

Stimmen Sie dem Ergebnis nicht zu?

Obwohl wir natürlich hoffen, dass dies niemals der Fall sein wird, kann es vorkommen, dass Sie mit unserem Beschwerdemanagement noch immer nicht zufrieden sind. In einem solchen Fall ist es ratsam, mit einer der folgenden Instanzen Kontakt aufzunehmen:

  1. Geschillencommissie Thuiswinkel
    Postbus 90600
    2509 LP
    Den Haag
    www.sgc.nl
  2. Europäische online Streitbeilegungsstelle http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

PS: Wenn Sie Ihre Beschwerde nicht bei (einer) der oben genannten Schlichtungsstellen einreichen können oder diese nicht einschalten wollen, können Sie Ihre Beschwerde auch direkt bei einem zuständigen Gericht einreichen.